Verhinderung gerichtlicher und behördlicher Fehler

Ein Rechtsanwalt hat in einem Prozess alles vorzutragen, was die gerichtliche Entscheidung für die von ihm vertretene Partei günstig beeinflussen kann.

Nach gefestigter Rechtsprechung des BGH ist der mit der Prozessführung betraute Rechtsanwalt seinem Mandanten gegenüber verpflichtet dafür einzutreten, dass die zu Gunsten des Mandanten sprechenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte so umfassend wie möglich ermittelt und bei der Entscheidung des Gerichts berücksichtigt werden. Zwar weist die Zivilprozessordnung die Entscheidung und damit die rechtliche Beurteilung des Streitfalls dem Gericht zu; dieses trägt für sein Urteil die volle Verantwortung. Es widerspräche jedoch der rechtlichen und tatsächlichen Stellung der Prozessbevollmächtigten, würde man ihre Aufgabe allein in der Beibringung des Tatsachenmaterials sehen. Der Möglichkeit, auf die rechtliche Beurteilung des Gerichts Einfluss zu nehmen, entspricht im Verhältnis zum Mandanten die Pflicht, diese Möglichkeit zu nutzen. Mit Rücksicht auf das auch bei Richtern nur unvollkommene menschliche Erkenntnisvermögen und die niemals auszuschließende Möglichkeit eines Irrtums ist es Pflicht des Rechtsanwalts, nach Kräften dem Aufkommen von Irrtümern und Versehen des Gerichts entgegenzuwirken. Dies entspricht auch dem Selbstverständnis der Anwaltschaft (BGH, Urteil vom 18.12.2008; Az.: 179/07).