Spezialkompetenz zählt
Die Schlechterfüllung des Rechtsanwaltsvertrages durch den Rechtsanwalt zieht für den betroffenen Mandanten - Unternehmen, Unternehmer, Verband oder Privatperson - eine Reihe von Problemen und Fragen nach sich, die sowohl rechtlich als auch persönlich gefärbt sind. Der Fehler des Rechtsanwalts bedeutet gleichsam den Bruch eines oftmals über Jahre oder Jahrzehnte gewachsenen Vertrauensverhältnisses. Dies umso mehr, als dem Rechtsanwalt naturgemäß tiefgehende Einblicke in sensible und vertrauliche Informationen aus dem Unternehmen und/oder dem Privatleben seiner Mandantschaft gewährt werden. Dem Mandanten kann vor diesen Hintergründen eine rechtliche Auseinandersetzung besonders schwer fallen. Entsprechend bedeutsam ist die richtige Einschätzung der Chancen, Risiken und Abläufe eines rechtlichen Vorgehens gegen den "eigenen" Rechtsanwalt.
Das Recht der Rechtsanwaltshaftung ist eine Spezialmaterie, die selbst unter Experten den Ruf hat, unwegsam und sperrig zu sein. Macht der fehlerhaft beratene Mandant seinen Schadensersatzanspruch geltend, trifft er auf der Gegenseite, der Seite des Schädigers, durchweg auf Spezialisten. Umso wichtiger ist es, dass der Anspruchsteller selbst auf kompetente Fachleute zurückgreifen kann, die ihn professionell beraten und vertreten.
Auseinandersetzungen mit Rechtsanwälten werden von speziellen, einheitlichen Rahmenbedingungen geprägt. Dies führt dazu, dass nahezu jeder Haftungsfall zumindest äußerlich nach einem bestimmten Muster abläuft.