Herausforderung vor Gericht
In der Praxis kommen falsch beratene Mandanten nur selten ohne Prozess zu ihrem Recht. Das mag abschreckend wirken, dies jedoch ist die Realität. Zwar müssen die Rechtsanwälte, weil gegen Berufsversehen pflichtversichert, einen Schaden nicht aus eigener Tasche bezahlen – dennoch räumt kaum ein Rechtsanwalt freiwillig einen Fehler ein und interveniert bei seiner Berufshaftpflichtversicherung zu Gunsten seines Mandanten. Die Versicherungen wiederum lassen es selbst dann, wenn eine Schlechterfüllung des Rechtsanwaltvertrages nahe liegt, darauf ankommen, ob der betroffene Mandant bereit ist, einen Prozess vom Zaum zu brechen. Die Versicherungen bestimmen im Übrigen, welcher Rechtsanwalt den bei ihnen versicherten Berufsträger vor Gericht vertritt. Die Auswahl treffen sie unter einer kleinen Schar von Rechtsanwälten, die sich mit der Materie auskennen.
Da Rechtsanwaltshaftungsfälle in aller Regel vor Gericht geklärt werden, kommt der Prozessstrategie und dem prozessualen Können des vom betroffenen Mandanten beauftragten Rechtsanwalts eine erhebliche Bedeutung zu. Dies gilt umso mehr, als in der Erstinstanz allenfalls größere Landgerichte über spezialisierte Spruchkörper für Fragen der Rechtsanwaltshaftung verfügen. Nicht immer also kann damit gerechnet werden, dass die Richter vertiefte Kenntnisse über die maßgeblichen Regeln, denen die Haftung des Rechtsanwalts unterliegt, haben. Schickt der fehlerhaft beratene Mandant nicht selbst einen Experten „ins Rennen“, läuft er Gefahr, dass dem Prozessvortrag des beklagten Rechtsanwalts nicht das erforderliche Know-how gegenübersteht.