Wissen, wo es langgeht
Die Regeln der Rechtsanwaltshaftung werden seit jeher von der Rechtsprechung der Gerichte, insbesondere der Judikatur des Bundesgerichtshofs, geprägt. Ein "Rechtsanwaltshaftungsgesetz" gibt es nicht. Unter welchen Umständen ein Rechtsanwalt seinem Mandanten auf Schadensersatz haftet, richtet sich in erster Linie nach den konkreten Pflichten des Rechtsanwalts, die in dem zwischen ihm und seinem Mandanten geschlossenen Rechtsanwaltsvertrag begründet sind. In einer langen Reihe von Entscheidungen hat der BGH – zuständig ist dort der IX. Zivilsenat - einen umfassenden Pflichtenkatalog entwickelt, den der Rechtsanwalt aus dem vertraglichen Versprechen, das er seinem Mandanten gegeben hat, beachten muss. Sei es, dass er die geltenden Gesetze und einschlägigen gerichtlichen Entscheidungen kennen muss, sei es, dass er seinen Mandanten auch ungefragt zu bestimmten Themen aufklären muss, sei es, dass er den für die rechtliche Beratung relevanten Sachverhalt beim Mandanten gründlich ermitteln muss oder sei es, dass er seinen Mandanten stets auf den sichersten und gefahrlosten Weg zum angestrebten Ziel führen muss. Dies nur einige einfache Beispiele aus dem umfangreichen „Pflichtenheft“ des Rechtsanwalts.