Fristversäumnis

Rund 50 % aller Fälle, die bei den Berufshaftpflichtversicherern gemeldet werden, haben ihre Ursache in einer Fristversäumnis des Rechtsanwalts. Fristversäumnisse gehören damit mit Abstand zu den häufigsten Fehlern, die Rechtsanwälten unterlaufen.

Wie geht es weiter, wenn einmal feststeht, dass die Klage-, Einspruchs- oder sonstige Frist „unheilbar“ versäumt ist ? Nicht jeder Fehler eines Rechtsanwalts führt zwangsläufig zu einem Schadensersatzanspruch des Mandanten. Nach den Grundsätzen der Rechtsanwaltshaftung darf der Geschädigte durch den Schadensersatz nicht besser gestellt werden, als wenn seinem Rechtsanwalt der Fehler nicht unterlaufen wäre. In Konsequenz dieses Grundsatzes ist also im Zusammenhang mit Fristversäumnissen zu prüfen, welche Entwicklung eingetreten wäre, wenn der Rechtsanwalt die in Rede stehende Frist nicht versäumt hätte.

Mit anderen Worten muss in dem Regressverfahren gegen den Rechtsanwalt untersucht werden, wie das Verfahren vor dem Gericht oder der Behörde ausgegangen wäre, wenn es nicht wegen der versäumten Frist  beendet, sondern weitergeführt worden wäre.

Wichtig zu wissen: Es kommt nicht darauf an, wie das angerufene Gericht oder die für die Entscheidung zuständige Behörde tatsächlich entschieden hätte. Maßgeblich ist, wie nach Auffassung des für den Regressprozess zuständigen Zivilgerichts das Gericht bzw. die Behörde ohne das Fristversäumnis des Rechtsanwalts richtigerweise hätte entscheiden müssen. Das Zivilgericht prüft in diesen Fällen die Erfolgsaussichten selbst, die Richter oder Beamten werden nicht als Zeugen dazu gehört, wie sie die Sache ohne Fristversäumnis entschieden hätten.