Haftungsgegner
Wenn ein Rechtsanwalt gegenüber seinen Mandanten alleine, also nicht in Sozietät, auftritt, wird er in aller Regel alleine wegen des von ihm verursachten Schadens zu Haftung herangezogen und verklagt werden.
Oftmals treten Rechtsanwälte gegenüber Mandanten nicht alleine, sondern gemeinsam mit anderen Rechtsanwälten, aber auch mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern auf. In all diesen Fällen kann und wird man in der Regel die Sozietät verklagen, gegebenenfalls auch ihre einzelnen Mitglieder (BGH Urteil vom 10.05.2012, Az.: IX ZR 125/10). Dies gilt auch, wenn es sich bei der Sozietät um eine sogenannte Scheinsozietät handelt, also einzelne Rechtsanwälte nicht Gesellschafter, sondern nur Angestellte sind (BGH Urteil vom 17.11.2011, Az.: IX ZR 161/09).