Zuständiges Gericht

Die Klage des geschädigten Mandanten ist (trotz Versicherungspflicht des Rechtsanwalts) gegen den Rechtsanwalt (nicht gegen die Versicherung) zu richten, der Prozess ist vor einem Zivilgericht zu führen. Zuständig ist in aller Regel das Gericht, in dessen Bezirk der Rechtsanwalt seinen Kanzleisitz hat.